Wer bekommt die Lernförderung?

Ab 2011 erhalten Kinder-, Jugendliche- und junge Erwachsene, die nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder dem SGB XII (Sozialhilfe) leistungsberechtigt sind zusätzliche Leistungen wie z.B. die Lernförderung. 

 

Vorraussetzung ist dass die Schülerinnen und Schüler:
- noch keine 25 Jahre alt sind,
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten

Herzlich Willkommen

Praxis für Ergotherapie 

Martina Dengler
Silcherstr. 10
71131 Jettingen

 

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Hinweise

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