Ab 2011 erhalten Kinder-, Jugendliche- und junge Erwachsene, die nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder dem SGB XII (Sozialhilfe) leistungsberechtigt sind zusätzliche Leistungen wie z.B. die Lernförderung.
Vorraussetzung ist dass die Schülerinnen und Schüler:
- noch keine 25 Jahre alt sind,
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten