Lerntherapie

Im Vergleich zur Lernförderung kommt eine Lerntherapie nur für die Kinder in Frage, bei denen eine tiefergreifende Störung oder eine Diagnose vorliegt.

Hier muss schon im Vorfeld ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt werden.

 

Das Jugendamt ist über die Förderungssituation der Schule, z. B. durch ein Schreiben der Schulleitung,  zu informieren.

 

Es wird folgendes benötigt:

-  ein Ärtzliches Dokument zur Erklärung das eine außerschulischen Förderung notwendig ist

- ein Gutachten durch einen Kinder- und Jugendpsychiater (Arzt) oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (meistens Psychologe mit Zusatzqualifikation) zur Feststellung der seelischen Störung

- ein Schulbericht, der eine Stellungsnahme der schulischen Leistungen beinhaltet

- einen schriftlich Antrag der Eltern auf Eingliederungshilfe

 

 

 

Dann trifft das Jugendamt seine Entscheidung unter Einbeziehung aller Erkenntnisse, der Aussagen der Eltern und des Minderjährigen, des ärztlichen Gutachtens  und der Stellungnahme der Schule ob eine Lerntherapie verordnet wird.

 

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

 

https://www.legasthenie-lvl-bw.de/diagnostik/antrag-jugendamt/

 

 

Herzlich Willkommen

Praxis für Ergotherapie 

Martina Dengler
Silcherstr. 10
71131 Jettingen

 

Behandlung gewünscht?

Rufen Sie uns einfach an:

 +49 7452 790207

 

Oder benutzen Sie unser Kontaktformular.

Hinweise

Sie haben Fragen zu Ihrem ersten Termin oder der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse? Hier finden Sie weiterführende Informationen.

Wissenswertes von A bis Z

Druckversion | Sitemap
©Praxis für Ergotherapie Martina Dengler