Das Jugendamt ist über die Förderungssituation der Schule, z. B. durch ein Schreiben der Schulleitung, zu informieren.
Es wird folgendes benötigt:
- ein Ärtzliches Dokument zur Erklärung das eine außerschulischen Förderung notwendig ist
- ein Gutachten durch einen Kinder- und Jugendpsychiater (Arzt) oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (meistens Psychologe mit Zusatzqualifikation) zur Feststellung der seelischen Störung
- ein Schulbericht, der eine Stellungsnahme der schulischen Leistungen beinhaltet
- einen schriftlich Antrag der Eltern auf Eingliederungshilfe
Dann trifft das Jugendamt seine Entscheidung unter Einbeziehung aller Erkenntnisse, der Aussagen der Eltern und des Minderjährigen, des ärztlichen Gutachtens und der Stellungnahme der Schule ob eine Lerntherapie verordnet wird.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.legasthenie-lvl-bw.de/diagnostik/antrag-jugendamt/