Es wird Ihnen ein Gutschein von Ihrem für Sie zuständigen Regionalen Jobcenter (Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II) bzw. vom Landratsamt – Amt für Soziales (Bezieher von Sozialhilfe) ausgestellt.
Hier wird auch entschieden wie lange der Gutschein gültig ist. Meist für ein paar Monate.
Die Kosten werden dann direkt von uns mit den zuständigen Behörden abgerechnet. Es müssen keine Zuzahlungen geleistet werden.