Es wird Ihnen ein Gutschein von Ihrem für Sie zuständigen Regionalen Jobcenter (Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II) bzw. vom Landratsamt – Amt für Soziales (Bezieher von Sozialhilfe) ausgestellt. Die Kosten werden dann direkt von uns mit den zuständigen Behörden abgerechnet.